


Flächenwidmung „Wohngebiet“; Kfz-Werkstätte; bestehender Betrieb
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 67 Wörter, Seiten 58-59
20,00 €
inkl MwSt




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Eine Kfz-Werkstätte ist kein der täglichen Versorgung der Bevölkerung des betreffenden Gebietes dienender Betrieb.
Der Charakter der Ausnahmebestimmung des § 38 Abs 3 tir ROG für der Widmung widersprechende „bestehende” Betriebe erfordert eine restriktive Auslegung.
Ein von einem seit längerer Zeit eingestellten Vorgängerbetrieb (Betriebsanlage für Klimatechnik) verschiedener Nachfolgebetrieb (Kfz-Werkstätte) ist kein „bestehender” Betrieb im Sinn des § 38 Abs 3 tir ROG.
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- Flächenwidmung „Wohngebiet“
- § 38 Abs 3 tir ROG
- BBL-Slg 2017/50
- LVwG Tir, 20.12.2016, LVwG-2016/39/1392-12
- Kfz-Werkstätte
- bestehender Betrieb
- Baurecht
- § 38 Abs 1 tir ROG
Eine Kfz-Werkstätte ist kein der täglichen Versorgung der Bevölkerung des betreffenden Gebietes dienender Betrieb.
Der Charakter der Ausnahmebestimmung des § 38 Abs 3 tir ROG für der Widmung widersprechende „bestehende” Betriebe erfordert eine restriktive Auslegung.
Ein von einem seit längerer Zeit eingestellten Vorgängerbetrieb (Betriebsanlage für Klimatechnik) verschiedener Nachfolgebetrieb (Kfz-Werkstätte) ist kein „bestehender” Betrieb im Sinn des § 38 Abs 3 tir ROG.
- Flächenwidmung „Wohngebiet“
- § 38 Abs 3 tir ROG
- BBL-Slg 2017/50
- LVwG Tir, 20.12.2016, LVwG-2016/39/1392-12
- Kfz-Werkstätte
- bestehender Betrieb
- Baurecht
- § 38 Abs 1 tir ROG