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Lagerplatz; Lagerung von Abfällen; Abstellen von Fahrzeugen; Mobil-WC; bauanzeigepflichtige Vorhaben; baupolizeilicher Abbruchauftrag

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
84 Wörter, Seiten 55-55

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Lagerplatz; Lagerung von Abfällen; Abstellen von Fahrzeugen; Mobil-WC; bauanzeigepflichtige Vorhaben; baupolizeilicher Abbruchauftrag in den Warenkorb legen

Unter einem baurechtlich anzeigepflichtigen Lagerplatz ist eine Fläche zu verstehen, auf der bewegliche Sachen ohne aktuell ihrer Bestimmung gemäß verwendet zu werden, für eine spätere bestimmungsgemäße Verwendung oder ihre spätere Entsorgung aufbewahrt werden.

Beim Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern handelt es sich um keine Lagerung.

Die Lagerung von Abfall (hier: Sperrmüll) ist baurechtlich nicht anzeigepflichtig (arg „ausgenommen Abfälle gem Anh 1 nö AWG”).

Ein in Fertigbauweise angeliefertes Mobil-WC stellt kein Bauwerk dar.

  • Abstellen von Fahrzeugen
  • Mobil-WC
  • § 15 Abs 1 Z 16 nö BauO
  • § 35 Abs 2 Z 2 nö BauO
  • Lagerplatz
  • LVwG Nö, 29.11.2016, LVwG-AV-1153/001-2016
  • baupolizeilicher Abbruchauftrag
  • § 15 Abs 1 Z 15 nö BauO
  • bauanzeigepflichtige Vorhaben
  • BBL-Slg 2017/36
  • § 3 nö AWG
  • Lagerung von Abfällen
  • Baurecht
  • § 4 Z 7 nö BauO

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