Parifizierungsverbot zur Sicherstellung der widmungsgemäßen Verwendung?
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 20
- Aufsatz, 2720 Wörter
- Seiten 43 -47
- https://doi.org/10.33196/bbl201702004301
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Kärnten ist für seine wunderschönen Badeseen bekannt. In den letzten Jahrzehnten wurden die beliebten Urlaubsdestinationen zunehmend mit privaten „Apartmenthäusern“ zugepflastert. Diese werden – zum Teil in Umgehung raumordnungsrechtlicher Vorgaben – nur wenige Wochen im Jahr von den Eigentümern genutzt. Kalte Betten sind die Folge. Land und Gemeinden versuchen mit unterschiedlichen Mitteln dieses Problem in den Griff zu bekommen. Neben immer strikter werdenden Regelungen betreffend Freizeit- bzw Zweitwohnsitze wird in Kärnten nun versucht, die widmungswidrige Verwendung in Tourismusgebieten durch ein Verbot der Begründung von Wohnungseigentum hintanzuhalten. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage nach der Zulässigkeit eines derartigen Verbotes.
- Dworak, Tatjana
- Begründung von Wohnungseigentum
- § 3 Abs 6 krnt GplG
- kalte Betten
- § 14 Abs 6 krnt GplG
- BBL 2017, 43
- § 6 lit c krnt GplG
- § 25 krnt GplG
- § 22 krnt GplG
- Baurecht
- § 7 Abs 1 lit d krnt GplG
- Reines Kurgebiet
- Sicherstellung touristische Nutzung
- Parifizierungsverbot
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