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Aufzug; Ausnahmen von den gesetzlich festgelegten Bauvorschriften; Unverhältnismäßigkeit in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht

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Bei der Beurteilung der Frage, ob die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (hier: betreffend die erforderlichen Ausstiegstellen) einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordere, kommt es auf einen aus der Einhaltung dieser Bestimmungen allenfalls erzielbaren (hier: aus der Sicht des Bewilligungswerbers „geringen”) Nutzen nicht an.

  • Ausnahmen von den gesetzlich festgelegten Bauvorschriften
  • § 111 Abs 1 wr BauO
  • Unverhältnismäßigkeit in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
  • VwGH, 04.11.2016, 2013/05/0219
  • Baurecht
  • Aufzug
  • § 68 Abs 6 wr BauO
  • BBL-Slg 2017/53

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