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Bebauungsplan; Zubau; Mindestabstand; Schließen von Zwischenräumen zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze; Auslegung von Ausnahmebestimmungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
74 Wörter, Seiten 56-56

20,00 €

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Artikel Bebauungsplan; Zubau; Mindestabstand; Schließen von Zwischenräumen zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze; Auslegung von Ausnahmebestimmungen in den Warenkorb legen

Die Regelung eines Bebauungsplanes, dass seitliche Grenzabstände mit (Haupt- oder Neben-) Gebäuden „geschlossen” werden können, ist als Ausnahmebestimmung restriktiv auszulegen.

Mit dem Begriff „geschlossen werden” ist gemeint, dass bis an die seitliche Grundgrenze gebaut werden darf.

Ein Zubau, mit dem nicht bloß ein bestehender Zwischenraum „geschlossen wird”, sondern über diesen hinausgeht, erfüllt die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des Bebauungsplanes nicht.

  • BBL-Slg 2017/41
  • VwGH, 13.12.2016, Ro 2014/05/0078
  • Schließen von Zwischenräumen zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze
  • § 5 Z 1 oö BauTG
  • Mindestabstand
  • § 32 oö ROG
  • Baurecht
  • Zubau
  • Auslegung von Ausnahmebestimmungen
  • Bebauungsplan

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