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Gemeindestraße; Mindestabstand; örtliches Raumordnungskonzept; örtliche Bauvorschriften

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Die Abstände baulicher Anlagen zu Verkehrsflächen werden in § 5 tir BauO 2011 umfassend geregelt.

Zur Festlegung eines Mindestabstandes zwischen baulichen Anlagen und Verkehrsflächen außerhalb des örtlichen Raumordnungskonzepts besteht keine gesetzliche (Verordnungs-) Ermächtigung.

  • örtliche Bauvorschriften
  • V der Gemeinde Grins betreffend den Mindestabstand zwischen baulichen Anlagen und Gemeindestraßen
  • § 5 tir BauO
  • Gemeindestraße
  • VfGH, 24.11.2016, V 39/2016
  • örtliches Raumordnungskonzept
  • BBL-Slg 2017/47
  • Art 18 Abs 2 B-VG
  • Mindestabstand
  • § 31 Abs 6 tir ROG
  • Baurecht
  • § 20 tir BauO

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