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Bauausführung; Ausführungsfristen; Verkürzung

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Die Bauausführungsfrist kann von der Baubehörde verlängert, nicht aber auch (wie hier: auf 6 Monate) verkürzt werden.

  • Verkürzung
  • LVwG Nö, 03.01.2017, LVwG-AV-1179/001-2016
  • BBL-Slg 2017/40
  • § 23 nö BauO
  • Ausführungsfristen
  • Baurecht
  • Bauausführung
  • § 24 nö BauO

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