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Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet”; Müllsammelstelle; Müllstation; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die Errichtung eines öffentlich zugänglichen Müllplatzes (hier: mit 12 Müllcontainern) erfordert auch im „Bauland-Agrargebiet” eine Beurteilung der auf die Nachbargrundstücke einwirkenden Immissionen durch einen technischen und medizinischen Sachverständigen.

  • BBL-Slg 2017/35
  • Müllsammelstelle
  • § 48 nö BauO
  • Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet”
  • Immissionsschutz
  • Müllstation
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO
  • VwGH, 23.11.2016, Ra 2016/05/0023
  • Baurecht

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