


Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet”; Müllsammelstelle; Müllstation; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 626 Wörter, Seiten 54-55
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Die Errichtung eines öffentlich zugänglichen Müllplatzes (hier: mit 12 Müllcontainern) erfordert auch im „Bauland-Agrargebiet” eine Beurteilung der auf die Nachbargrundstücke einwirkenden Immissionen durch einen technischen und medizinischen Sachverständigen.
-
- BBL-Slg 2017/35
- Müllsammelstelle
- § 48 nö BauO
- Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet”
- Immissionsschutz
- Müllstation
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO
- VwGH, 23.11.2016, Ra 2016/05/0023
- Baurecht
Die Errichtung eines öffentlich zugänglichen Müllplatzes (hier: mit 12 Müllcontainern) erfordert auch im „Bauland-Agrargebiet” eine Beurteilung der auf die Nachbargrundstücke einwirkenden Immissionen durch einen technischen und medizinischen Sachverständigen.
- BBL-Slg 2017/35
- Müllsammelstelle
- § 48 nö BauO
- Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet”
- Immissionsschutz
- Müllstation
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO
- VwGH, 23.11.2016, Ra 2016/05/0023
- Baurecht