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Eigentumserwerb durch Grenzüberbau

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
67 Wörter, Seiten 66-66

20,00 €

inkl MwSt

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Lässt ein Grundeigentümer den Nachbar bis auf eine bestehende Mauer, welche beide vermeintlich als Grundgrenze angesehen haben, heranbauen, erwirbt der Bauführer Eigentum im Sinn des § 418 ABGB. Erteilt er hingegen die Erlaubnis nur bis zur – von keinem geprüften – Grundgrenze zu bauen, ist die Redlichkeit des Bauführers zu verneinen, da er sich in diesem Fall Kenntnis über den wahren Grenzverlauf verschaffen muss.

  • § 418 ABGB
  • BBL-Slg 2017/68
  • OGH, 23.11.2016, 1 Ob 96/16y
  • Baurecht
  • Eigentumserwerb durch Grenzüberbau

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