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Arbeitsgemeinschaft; Kartell; wettbewerbswidrige Absprache

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Es bestehen keine Bedenken dagegen, als das Vorliegen wettbewerbswidriger Abreden nachweisend heranzuziehen, dass zwischen den Bietern verwandtschaftliche Verbindungen bestanden, dass die akkordierte Angebotslegung für die Vergangenheit eingestanden wurde und dass die konkret erfolgte Angebotslegung damit insofern übereinstimmte, als jede Bieterin nur für zwei Lose anbot, sich die Lose nicht überschnitten und alle Lose abgedeckt waren.

  • § 7 KartG
  • § 2 KartG
  • § 1 KartG
  • § 129 Abs 1 Z 8 BVergG
  • Kartell
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2017/75
  • Arbeitsgemeinschaft
  • VwGH, 10.10.2016, Ra 2016/04/0104Ra 2016/04/0105Ra 2016/04/0106
  • wettbewerbswidrige Absprache

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