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Fassadenfärbelung; Auflagen, Bestimmtheit; erforderliches Einvernehmen; Straßen-, Orts- und Landschaftsbild

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Die Auflage, wonach die Färbelung der Fassade „im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde” zu erfolgen habe, lässt die Frage der Farbgestaltung zur Gänze offen.

In diesem Fall wird die Färbelung der Fassade vom Baubewilligungsbescheid nicht mitumfasst.

Eine ohne Einvernehmen mit der Stadtgemeinde vorgenommene Färbelung, die dem Straßen-, Orts- und Landschaftsbild entspricht, ist nicht vorschriftswidrig.

  • Straßen-, Orts- und Landschaftsbild
  • § 29 Abs 5 stmk BauG
  • Fassadenfärbelung
  • § 43 Abs 4 stmk BauG
  • Auflagen, Bestimmtheit
  • BBL-Slg 2017/45
  • Baurecht
  • LVwG Stmk, 10.11.2016, LVwG 50.32-133/2016
  • erforderliches Einvernehmen

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