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Pferdeunterstand; Mistlager; Pferdekoppel; mittelbar bewirkte Immissionen; Lärm; Geruch; Insekten; Sachverständigengutachten; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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In die Beurteilung der von einem Pferdeunterstand ausgehenden Immissionen sind auch die vom Bauwerk bloß mittelbar bewirkten Immissionsbelastungen (zB aus dem Bereich des Auslaufs oder der Mistlagerstätte) einzubeziehen.

Für die Beurteilung der möglichen Belästigungen durch Fliegen und andere Insekten ist ein tierärztliches Sachverständigengutachten erforderlich.

  • Pferdeunterstand
  • Sachverständigengutachten
  • Lärm
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Insekten
  • Pferdekoppel
  • mittelbar bewirkte Immissionen
  • Mistlager
  • § 26 Abs 1 vlbg BauG
  • Geruch
  • Baurecht
  • LVwG Vlbg, 14.12.2016, LVwG-318-14/2016-R13
  • § 8 vlbg BauG
  • BBL-Slg 2017/52

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