


Nachträgliche Übertragung eines Wohnobjekts ins Eigentum nach WGG; Berücksichtigung von Investitionen des bisherigen Nutzungsberechtigten bei der Berechnung des Fixpreises
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 52 Wörter, Seiten 62-62
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Bei der Festlegung eines Fixpreises für die nachträgliche Übernahme eines Reihenhauses samt PKW-Abstellplatz sind werterhöhende Investitionen des Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Vorgaben des § 20 Abs 5 WGG kaufpreismindernd zu berücksichtigen.
-
- § 15d WGG
- § 20 Abs 5 WGG
- OGH, 29.09.2016, 5 Ob 54/16a
- § 22 WGG
- § 23 Abs 4c WGG
- Baurecht
- BBL-Slg 2017/58
- Nachträgliche Übertragung eines Wohnobjekts ins Eigentum nach WGG
- Berücksichtigung von Investitionen des bisherigen Nutzungsberechtigten bei der Berechnung des Fixpreises
- § 18 WGG
Bei der Festlegung eines Fixpreises für die nachträgliche Übernahme eines Reihenhauses samt PKW-Abstellplatz sind werterhöhende Investitionen des Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Vorgaben des § 20 Abs 5 WGG kaufpreismindernd zu berücksichtigen.
- § 15d WGG
- § 20 Abs 5 WGG
- OGH, 29.09.2016, 5 Ob 54/16a
- § 22 WGG
- § 23 Abs 4c WGG
- Baurecht
- BBL-Slg 2017/58
- Nachträgliche Übertragung eines Wohnobjekts ins Eigentum nach WGG
- Berücksichtigung von Investitionen des bisherigen Nutzungsberechtigten bei der Berechnung des Fixpreises
- § 18 WGG