Bilaterale Investitionsschutzabkommen (sog Bilateral Investment Treaties, BITs) gewinnen gerade in Zeiten protektionistischer Zollpolitiken immer mehr an Bedeutung. Allein zwischen Mitgliedstaaten der EU bestehen derzeit 196 bilaterale Investitionsschutzabkommen (sog Intra-EU-BITs). Für den Fall streitiger Rechtsfragen enthalten diese regelmäßig eine Schiedsklausel, die den Vertragspartnern – aber auch Investoren – eine Klagemöglichkeit vor internationalen Schiedsgerichten einräumen. Der EU-Kommission sind die Intra-EU-BITs bereits seit einigen Jahren ein Dorn im Auge, da sie aus ihrer Sicht „den Binnenmarkt zersplittern“ und von ihr als unionsrechtswidrig angesehen werden. Dies nicht zuletzt auch deshalb, da die auf Grundlage eines Schiedsspruchs festgelegten Schadensersatzleistungen nach Auffassung der Kommission eine rechtswidrige staatliche Beihilfe zugunsten des Investors gemäß Art 107 Abs 1 AEUV enthalten. Eine baldige Klärung der beihilferechtlichen Fragen wird im Rahmen des vor dem EuG anhängigen Verfahrens in der Rs T-694/15 „Micula/Rumänien“ erwartet.
Nun hat die große Kammer des EuGH mit ihrem Urteil vom 6. März 2018 in der Rs C-284/16 „Achmea“ den Intra-EU-Schiedsverfahren eine klare Absage erteilt und diese in der bisherigen Form mit dem EU-Recht als unvereinbar erklärt. Dieses Urteil wird nicht ohne Auswirkungen auf bestehende Intra-EU-Schiedsverfahren bleiben.