Welche wettbewerbspolitischen, kartell- und beihilferechtlichen Implikationen ergeben sich aus dem Begriff „Europäische Souveränität“, wie dieser vom französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron lanciert wurde? Untersucht werden vorliegend die beiden Macron-Reden, die darin vorgestellten sechs „Schlüsselelemente“ europäischer Souveränität (Sicherheit, Migration, Entwicklungshilfe, Wirtschafts- und Industriepolitik, Digitales, Währungspolitik) sowie einige sich aus ihnen ergebenden Implikationen.
- ISSN Online: 2309-7442
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Inhalt der Ausgabe
S. 3 - 12, Aufsatz
Europäische Souveränität und Wettbewerbspolitik. Eine kartell- und beihilferechtliche Glosse zu Macrons Sorbonne-Rede (Teil 1)
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Sigma Alimentos Exterior SL trägt die Kosten.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 260 Abs 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 9. November 2017, Kommission/Griechenland (C-481/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:845), ergeben.
Die Hellenische Republik wird verurteilt, an die Europäische Kommission ein Zwangsgeld in Höhe von 4 368 000 Euro für jeden Sechsmonatszeitraum ab dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Durchführung des Urteils vom 9. November 2017, Kommission/Griechenland (C-481/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:845), zu zahlen.
Die Hellenische Republik wird verurteilt, an die Europäische Kommission einen Pauschalbetrag von 5 500 000 Euro zu zahlen.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 18. Juni 2019, European Foodua/Kommission (T-624/15, T-694/15 und T-704/15, EU:T:2019:423), wird aufgehoben.
Das Anschlussrechtsmittel hat sich erledigt.
Die Sache wird zur Entscheidung über die vor dem Gericht der Europäischen Union geltend gemachten Klagegründe und Argumente, über die der Gerichtshof der Europäischen Union nicht entschieden hat, an das Gericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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