Werner Hauser hat einem kleinen und feinen Festakt, der anlässlich des zehnjährigen Bestehens des „Jahrbuchs für Hochschulrecht“ im Frühsommer 2017 veranstaltet wurde, den ambitionierten Titel „Hochschule 2030: Realität und Recht“ vorangestellt. Recht und Realität der Hochschule haben auch das bisherige Lebenswerk des Jubilars bestimmt, sei es im Rahmen seiner Tätigkeit als Hochschullehrer, in seinem umfangreichen rechtswissenschaftlichen Oeuvre und nicht zuletzt bei den vielen und fruchtbaren Initiativen, die er ergriffen hat, um die Hochschulentwicklung in Österreich wissenschaftlich voranzutreiben und zu begleiten. Der Dualismus von Realität und Recht soll daher auch das Motto dieses Beitrags sein.
- ISSN Online: 2306-6059
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Inhalt der Ausgabe
S. 6 - 9, Fachbeiträge (FaBe)
Recht und Realität: ; Perspektiven der Hochschulentwicklung
Die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung wird (weitere) Zulassungsbeschränkungen an Universitäten beinhalten. Die dadurch aus dem System fallenden Studierenden stellen ein gewichtiges bildungs- und gesellschaftspolitisches Problem dar. Vorgeschlagen wird eine „Open University“ als weitere institutionelle Diversifizierung. Im seit 1945 geltenden Studienrecht (und bereits in der Studienordnung aus 1850) ist die Idee einer offenen Universität erkennbar.
Bis 2015 war das Zitatrecht auf mehrere Bestimmungen im UrhG verteilt. Die UrhG-Novelle 2015 fasste das Zitatrecht in § 42f zusammen. Der vorliegende Beitrag soll die Rechtsgrundlage aller Zitate – einschließlich der Bestimmung über die Quellenangabe – einführend vorstellen.
S. 16 - 19, Fachbeiträge (FaBe)
Kinder und Jugendliche für wissenschaftliche Lehre und Forschung an Hochschulen begeistern – Beispiele aus der Praxis
Der folgende Beitrag stellt sechs unterschiedliche Initiativen vor, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Schüler/innen für wissenschaftliche Lehre und Forschung sowie das Studium an Hochschulen zu interessieren. Er ist Werner Hauser gewidmet, der mich seit dem Jahr 2015 in meiner Tätigkeit als Kapitelverantwortliche für das Jahrbuch Hochschulrecht stets vorbildlich und tatkräftig unterstützt und dem hierfür mein Dank gebührt.
S. 20 - 22, Fachbeiträge (FaBe)
Aberkennung akademischer Grade bei wissenschaftlichem Fehlverhalten
Der Jubilar Werner Hauser ist mit einer unglaublichen Zahl an Publikationen qualitatives und quantitatives Leuchtfeuer wissenschaftlicher Redlichkeit. Für den konträren Fall des wissenschaftlichen Fehlverhaltens bestehen trotz einiger Novellierungen in Österreich nach wie vor teils erhebliche Regelungslücken, so insbesondere bei wissenschaftlichem Fehlverhalten nach Verleihung eines akademischen Grades.
Leistungsfeststellungen werden häufig als Instrument der Selektion gesehen. Allerdings können Prüfungsformate mit entsprechendem didaktischen Know-how das Lernverhalten von Studierenden positiv beeinflussen.
S. 27 - 30, Fachbeiträge (FaBe)
Die Hochschullehrperson als Dreh- und Angelpunkt qualitätsvoller Lehre
Das kleinste Element eines effektiven Qualitätsmanagementsystems an Universitäten und Hochschulen ist die wirksame Lehre. Die Lehrperson spielt dabei eine wesentliche Rolle. Der „Science Space Styria“ bietet Hochschullehrenden Orientierung und Unterstützung im Kompetenzerwerb.
S. 31 - 34, Fachbeiträge (FaBe)
Die Verbandsklage: Rechtsschutzalternative für FH-Studierende?
Das Rechtsverhältnis zwischen FH-Studierenden und den Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen ist, im Unterschied zum Rechtsverhältnis von Studierenden an Universitäten, ein zivilrechtliches. Diese Art der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen bringt mit sich, dass FH-Studierende zum Zwecke des Rechtsschutzes auf den Zivilrechtsweg verwiesen sind. Das ist für die rechtsschutzsuchenden Studierenden potentiell teuer und langwierig. Einen möglichen Ausweg für gewisse Fallkonstellationen stellt die im Konsumentenschutzgesetz vorgesehene Verbandsklage dar. Dadurch wird das gezielte Vorgehen gegen einzelne Bestimmungen der Ausbildungsverträge der FHs ermöglicht, dies erfordert aber auch das Tätigwerden eines klagebefugten Verbandes.
Das Oeuvre Werner Hausers hat Niederschlag gefunden in der Rechtsprechung aller drei österreichischen Höchstgerichte, aber auch der Verwaltungsgerichte. Dabei wurden seine Beiträge stets zustimmend zitiert.
S. 38 - 41, Fachbeiträge (FaBe)
Kommissionelle Prüfung negativ absolviert – was nun!?
Wurde eine kommissionelle Prüfung negativ beurteilt, besteht an Fachhochschulen die Möglichkeit der Wiederholung eines Studienjahres. Ab dem Zeitpunkt der kommissionellen Prüfung entsteht bis zum Start des Wiederholungsjahres regelmäßig eine Wartezeit für die/den Studierende/n. Dieser Beitrag befasst sich mit Auswirkungen, die diese Wartezeit mit sich bringt.
S. 42 - 45, Fachbeiträge (FaBe)
„Soft law“ im Hochschulbereich am Beispiel „Bologna“
Nicht nur das formal geltende Recht beeinflusst das Hochschulwesen. Welche weitreichenden Wirkungen Dokumente entfalten, die keine rechtlich durchsetzbaren Ansprüche enthalten, soll am Beispiel des so genannten „Bologna-Prozesses“ aufgezeigt werden.
S. 46 - 49, Fachbeiträge (FaBe)
„Her mit den Millionen, her mit dem Zaster, her mit der Marie …“ – Einziehung kriminell erwirtschafteten Vermögens im internationalen Rechtsverkehr
Moderne globalisierte Kriminalitätsformen, die erbeutete Vermögenswerte binnen kürzester Zeit über nationale Grenzen transferieren, stellen die traditionelle staatliche Strafverfolgung aktuell vor neue Herausforderungen. Der folgende Überblick zeigt die Entwicklung von Gegenstrategien durch verbesserte Instrumentarien zwischenstaatlicher Rechtshilfe.
S. 50 - 53, Fachbeiträge (FaBe)
Drang und Zwang ; Vom Einfluss der modernen Lernindustrie auf die „Freiheit des Lernens“
Ein enges Korsett an Vorgaben – Entwicklungsprofile, Prüfungen, schriftliche Arbeiten, verpflichtende Anwesenheit, Leistungsstandards, Rankings – begleitet die Lernwege ab der frühen Kindheit, während Schule und Studium bis in die obligatorisch gewordene Weiterbildung. Der „Freiheit des Lernens“ wird in der modernen Lernindustrie mit Misstrauen begegnet.
S. 54 - 56, Fachbeiträge (FaBe)
Arbeitsrechtliche Anmerkungen zum Gesetz über das Institute of Science and Technology – Austria
Das Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria (BGBl I 2006/69; im Folgenden kurz: ISTAG) enthält auch arbeitsrechtliche Sonderregelungen, deren Verhältnis zum allgemeinen Arbeitsrecht bzw zu den Sonderbestimmungen im Universitätsgesetz (BGBl I 2002/120; im Folgenden kurz: UG) punktuell kurz diskutiert werden soll.
Werner Hauser und seine Beiträge zum FHStG ; Schlag nach bei Hauser, bei dem steht was drin!
Liest Du alle seine Kommentare, ; Findest Du für’s FHStG das Wahre!
S. 62 - 66, Fachbeiträge (FaBe)
Wie (sich) Studien verlaufen. Der universitäre Lehrprozess zwischen StudienVERLAUF und StudienEFFIZIENZ.
Bei den Themen Studienverlauf und Studieneffizienz klaffen im universitären Lehrprozess Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Am Beispiel der Studienverlaufskurven wird dieser Umstand besonders deutlich. Dass es andere Systemzustände geben kann, zeigt der internationale Vergleich.
S. 67 - 71, Fachbeiträge (FaBe)
Prosoziales Führen als Grundlage wissenschaftlicher Lehre
Ausgehend von einer Diskussion der vom Deutschen Wissenschaftsrat 2017 vorgestellten Vorschläge einer Definition von „Hochschulischer Bildung“ vor dem Hintergrund einer Theorie der lebens- und beziehungsorientierten, selbst-reflexiven Hochschuldidaktik werden Gesichtspunkte der Bedeutung einer Theorie und Praxis von Beziehungserfahrung und -gestaltung als „prosoziales Führen“ von Vorlesungen vorgestellt und anhand von drei alltäglichen Beispielen konkrete Vorgangsweisen demonstriert. Die besondere Bedeutung der Beziehungsgestaltung der Lehrenden zu den Studierenden und der Studierenden untereinander bei der Vermittlung von Wissenschaft wird herausgearbeitet.
Die Struktur des rechtswissenschaftlichen Studiums ist wieder in Diskussion, insbesondere eine mögliche Umstellung auf das Bologna-Modell. Was jedoch auf den ersten Blick wie eine einfache Curriculum-Umstellung aussieht, hat eine ganze Reihe von Implikationen. Allerdings lehrt ein Blick auf die internationale Szene, dass es viele Wege gibt, Jurist oder Juristin zu werden.
Bestimmte Tätigkeiten im Rahmen eines Haushaltes sind trotz Vorliegens der Merkmale der Gewerbsmäßigkeit (Selbständigkeit, Regelmäßigkeit, Ertragserzielungsabsicht) vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen.
S. 78 - 79, Fachbeiträge (FaBe)
Werner Hauser: auch als Chef ein beeindruckender „Lehrer“!
Werner Hauser und ich haben mehrere Jahre intensiv zusammengearbeitet: Er stand mir nicht in seiner Rolle als Lehrender im Hörsaal einer Hochschule gegenüber, sondern als Vorgesetzter – doch auch in dieser Rolle war er ebenfalls ein wertvoller „Lehrer“ für mich.
S. 80 - 83, Fachbeiträge (FaBe)
Wissenschaft innerhalb von 40 Stunden? Eine Bestandsaufnahme zum geltenden Arbeitszeitrecht für Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals an Fachhochschulen.
Als ich Prof. Mag. Dr. Werner Hauser 2005 kennenlernte, war er bereits der führende österreichische Experte auf dem Gebiet des Fachhochschulrechts. Werner Hauser feiert heuer seinen 50. Geburtstag. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Fachhochschulprofessor an der FH Joanneum in Graz hat er eine fast unüberschaubar große Anzahl an facheinschlägigen Publikationen zum öffentlichen Recht, öffentlichen Wirtschaftsrecht und Fachhochschulrecht verfasst. Seine Schriften zum FHStG sind mittlerweile wissenschaftlicher Standard und entziehen sich kaum ihrer gebotenen Zitation. Werner Hauser hat Begriffe geprägt wie „Rahmen- bzw Planungsgesetz“ als auch „finale Determinierung“. Bei dieser großen Schaffenskraft stellt sich freilich die Frage, woher der Jubilar die Zeit für all dies genommen hat. Es erschließt sich schon alleine vom großen Umfang seines Werkes, dass dies im Rahmen einer 40-Stunden-Woche nicht möglich war bzw ist. Damit ist die Brücke zu meinem Beitrag geschlossen, die ich dem Jubilar anlässlich seines runden Geburtstages widme. Die nachfolgenden Zeilen sind eine kurze Auseinandersetzung mit dem gegenständlichen Rechts- und Literaturstoff zum Arbeitszeitrecht für Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren, aber auch eine behutsame Kritik am Gesetzgeber, der auf brennende Rechtsfragen des Arbeitszeitrechts in diesem Zusammenhang noch nicht adäquat reagiert hat.
Ein an den Naturwissenschaften orientiertes Fortschrittsideal passt für die Sozialwissenschaften nur teilweise, weil kombinatorischer Fortschritt und Praxisbezüge vernachlässigt werden. Die Verfassung der Wissenschaft sollte entsprechende Unterschiede stärker berücksichtigen.
S. 87 - 89, Fachbeiträge (FaBe)
Die Pädagogische Hochschule auf dem Weg zur Bildungsuniversität
Derzeit befindet sich das österreichische Bildungssystem in einem dynamischen Entwicklungsprozess. Der Grund dafür sind die veränderten Anforderungen, die eine globalisierte Wissensgesellschaft an Bildungsinstitutionen stellt. Damit Bildung auch in Zukunft als zentrale gesellschaftliche Ressource zur Verfügung steht, wurden in den vergangenen Jahren unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und zahlreiche ambitionierte Vorhaben ins Leben gerufen.
S. 90 - 92, Fachbeiträge (FaBe)
Die Anerkennung von Prüfungen an Universitäten und Fachhochschulen – Skizze eines Vergleichs
Der vorliegende Beitrag vergleicht die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung von „anderswo“ erbrachten Studienleistungen an Universitäten und Fachhochschulen.