Dieses Beispiel eines nachhaltig gelungenen Mediationsverfahrens zeigt deutlich, dass Mediation für die Bearbeitung von Konflikten im Industrie- und Gewerbebereich ein durchaus geeignetes Instrument ist. Im Vordergrund des Mediationsverfahrens standen großteils technische Fragen und bauliche Maßnahmen. Ein wesentliches Ergebnis der einjährigen gemeinsamen Arbeit waren aber auch substantielle Verbesserungen der gegenseitigen Kommunikation, des wechselseitigen Vertrauens und des Verständnisses füreinander.
- ISSN Online: 2309-7515
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Inhalt der Ausgabe
S. 12 - 16, Schwerpunktthema: Mediation wird Gesetz
Mediation im Prozess der Kodifizierung
Eine Untersuchung mehrerer Mediations-Verfahrensordnungen unterstreicht die Differenzierungen dessen, was weltweit unter Mediation verstanden wird. Daraus entwickelt der Verfasser Grundprinzipien für Mediationsverfahren und ein Mediations-Grundmodell mit Variationen und Bandbreiten sowie einige Abgrenzungen.
Risken, die mit dem Kodifizierungsprozess der Mediation verbunden sind, werden an Hand der Erfahrungen mit dem österreichischen Zivilrechts-Mediations-Gesetz ebenso angesprochen wie einige sich aus dem Gesetz ergebende Zweifelsfragen und Einschränkungen eines internationalen Mediationsverständnisses.
Mit dem österreichischen Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) hat sich vor allem unter den Prämissen der Qualitätssicherung und der Stärkung des Vertrauens der Parteien in das Instrument Mediation für MediatorInnen in Österreich einiges, aber nicht alles geändert. War bisher ihre Tätigkeit in versprengten Einzelbestimmungen geregelt, so lässt sich nun in dem neuen Gesetz ein erster Ansatz für ein Berufsrecht ausmachen.
S. 22 - 25, Schwerpunktthema: Mediation wird Gesetz
Familienmediation in Großbritannien
Die Familienmediation hat sich seit den 70er Jahren in Großbritannien sehr schnell entwickelt. Nach zwanzig Jahren freiwilliger Mediationsinitiativen brachte der Family Law Act 1996 (England und Wales) die Mediation in die Hauptbereiche des Familienrechts ein. Der Family Law Act von 1996 fördert die konsensuale Beilegung von Familienstreitigkeiten im vorgerichtlichen Stadium. Er schreibt vor, dass KlientInnen, die Rechtsbeistand in Familiensachen suchen, von ihren AnwältInnen auf einzelne oder gemeinsame Vorgespräche mit staatlich anerkannten FamilienmediatorInnen verwiesen werden müssen. Diese klären die Eignung und zeigen den Betroffenen die Vorteile der Mediation anstelle eines streitigen Gerichtsverfahrens auf.
S. 26 - 28, Schwerpunktthema: Mediation wird Gesetz
Die Institutionalisierung des Informellen: der Tod einer guten Idee?
In Europa entwickelt sich Mediation in verschiedenen Anwendungsfeldern. Sowohl auf nationalem wie auf internationalem Niveau organisieren sich Lobbies zur Förderung der Mediation. Sie zielen auf deren Verankerung in der Justiz und deren Professionalisierung mit Berufsregeln und standardisierten Ausbildungen, mit Anerkennungsverfahren und Titeln. Die Frage ist: Läuft die Mediation nicht Gefahr, durch die Institutionalisierung „ihre Seele zu verlieren“? Werden nicht Besonderheit und Originalität der Mediation damit aufs Spiel gesetzt?
S. 29 - 31, Aus der Werkstatt
Projekt Losberhöhle – Ein Konfliktritual im Kindergarten
Um nachhaltig eine konstruktive Konfliktkultur in einer Gemeinschaft aufzubauen, macht es großen Sinn, Kinder früh zu befähigen, Konflikte selber zu klären. Vorschul- und Primarschulkinder haben ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und äußern sich auch gefühlsmäßig häufig spontan und direkt. Symbole und optische Hilfen können einen Teil der vielleicht noch nicht so differenzierten Kommunikation ersetzen. Rituelle Abläufe sind für jüngere Kinder sehr hilfreich. Sie geben den sicheren Rahmen und unterstützen das Vorgehen. Es ist eine enorme Bereicherung für die Entwicklung der Persönlichkeit und der Gruppe, wenn Kindern gewaltfreie, konstruktive Problemlösungen zugemutet werden.
Der Blick von MediatorInnen soll auf uns selbst gelenkt werden. Im Vergleich mit dem Blick in den Spiegel geht es um das Erkennen unserer Selbst als kulturell geprägter Mensch und die Beschäftigung mit unserer spezifischen interkulturellen Interaktion mit den Medianden. Geschrieben ist der Artikel aus der Sicht einer Praktikerin mit Hintergrund in Intercultural Relations und in internationaler Führungstätigkeit. Der Artikel ist ein Appell an einen bewussten Umgang mit dem Thema und für eine Intensivierung der Auseinandersetzung darüber im Berufsfeld.
Schwierige Gefühle kann man für Vermittlung nutzen.
Es gibt zwei Arten von schwierigen Gefühlen: eskalierende und solidarisierende.
Konfliktparteien bringen ihre eigene Palette schwieriger Gefühle bereits mit.
Schwierige Gefühle werden im Konflikt nicht erzeugt, nur ausgelöst. Zwischenmenschliche Wahrheit ausdrücken und verstehen heilt.
S. 43 - 46, Das Interview
Mediation und Recht – wie weiter nach den Brüsseler Initiativen?
Die Initiativen der EU haben im Verhältnis von Mediation und Recht neue Fragen aufgeworfen. Einigen dieser Fragen gehen Wilfried Kerntke (WK) und Benedikta Gräfin von Deym-Soden (BvDS) in einem Gespräch nach. Sie beleuchten die Dynamik zwischen den Vertretern unterschiedlicher Herkunftsberufe in Bezug auf die rechtliche Verankerung von Mediation, und sie versuchen, gute Kriterien für den Blick auf künftige Entwicklungen zu finden. Schließlich laden sie ein zu einer breiteren Auseinandersetzung, die nicht erst in der Lobby der Ministerien geführt werden sollte.
S. 47 - 47, KonfliktKultur Bibliothek
Markus Pfister: ; Regenbogenfisch komm hilf mir!
S. 47 - 48, KonfliktKultur Bibliothek
John Stuart Mill: ; Über die Freiheit
S. 48 - 48, KonfliktKultur Bibliothek
Eduardo Galeano: ; Erinnerungen an das Feuer
S. 48 - 48, KonfliktKultur Bibliothek
Stuart E. Eizenstat: ; Unvollkommene Gerechtigkeit Der Streit um die Entschädigung der Opfer von Zwangsarbeit und Enteignung
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