Das Konfliktpotenzial zwischen Landwirtschaft und Kommunen scheint nicht nur in Verdichtungsräumen sondern auch zunehmend in ländlichen Gebieten größer zu werden. Die städtebaulichen Entwicklungen der Kommunen verschärfen einerseits die Konkurrenz mit der Landwirtschaft um Flächen. Andererseits wird es für landwirtschaftliche Betriebe, vor allem mit Tierhaltung, immer schwieriger, Investitionen ohne Auseinandersetzung mit Behörden und Nachbarn zu tätigen. Lang andauernde und kostspielige gerichtliche Verfahren sind mittlerweile an der Tagesordnung. Der Autor berichtet aus Baden-Württemberg, wo angesichts dieser Problematik in drei Kommunen Mediation zur außergerichtlichen Lösung von Nutzungskonflikten modellhaft erprobt wurde.
- ISSN Online: 2309-7515
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Inhalt der Ausgabe
S. 60 - 65, Der Praxisfall
Mediation – ein Instrument zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Kommune und Landwirtschaft
Allgemein ist es das Ziel von BürgerInnenbeteiligung einen Interessensausgleich zwischen allen BürgerInnen einer Gemeinschaft sicherzustellen. Neben Mediation gibt es dafür eine Reihe von Verfahren, die sich zwar hinsichtlich ihrer Zielsetzung unterscheiden, jedoch alle mediative Elemente aufweisen. Der Wahl der geeigneten Methode muss in jedem einzelnen Fall eine umfassende Problem- bzw. Konfliktanalyse vorausgehen. Allen Verfahren gemeinsam ist das Bemühen, Konflikte im Vorfeld zu verhindern bzw. deren Eskalation zu kanalisieren. Hiezu bedarf es externer Moderation und/oder Prozessbegleitung mit mediativen Kompetenzen. Dadurch könnten sich zusätzliche Betätigungsfelder für MediatorInnen erschließen.
In der westlichen Welt wird der Jemen oft mit Entführungen und Terrorismus assoziiert und hat dann eine negative Reputation. Dabei haben Mediations- und Schlichtungsverfahren eine lange Tradition im Jemen.
Im folgenden Artikel geht es um Wirtschaftsmediation und -schlichtung, die seit langem Bestandteil der Industrie- und Handelskammern sind; bisher agierte jede Kammer für sich, und es gab keine Struktur und keinen fachlichen Austausch. Im Rahmen eines Projektes der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden moderne Methoden der Wirtschaftsmediation an die traditionellen Ansätze angeknüpft und erfolgreich umgesetzt.
Welche Möglichkeit mediationsanalogen Handelns habe ich als Mediatorin, wenn eine Konfliktpartei unbedingt Mediation machen will, die andere Seite sich aber standhaft weigert, an diesem Verfahren teilzunehmen? Eigentlich keine. Trotzdem: Der Autor versucht aufzuzeigen, wie das Phasenmodell der Mediation und phasenunabhängige Bausteine in diesem absoluten Spezialfall praxisnah angewendet werden können und welche Ergänzungen und Fokussierungen notwendig sind, um sich von anderen Unterstützungssystemen (Coaching, Therapie u. ä.) abzugrenzen. Gleichzeitig soll die Einpartei-Mediation optimale Voraussetzungen für eine mögliche Entspannung in dieser Konfliktsituation schaffen. Einpartei-Mediation muss unbedingt Ausnahme bleiben.
Mediations-artige Gespräche mit nur einer Partei („caucus“) sind oft situativ notwendig, abhängig vom Eskalationsgrad und dem Konflikttypus (heiß-kalt, mikro-meso-makro). Dies gilt für Vorbereitungsgespräche und für die verschiedenen Etappen einer Mediation oder sonstigen Konfliktbehandlung. Ein Vorgehen nach einem der vielen Phasenmodelle muss sich an der Konfliktsituation und an der Dynamik des Konfliktbehandlungs-Prozesses orientieren. Wenn Mediation nicht beschränkt werden soll auf wenig komplexe und bloß geringfügig eskalierte Konflikte, dann darf sie sich nicht rigide von verwandten bzw. benachbarten Ansätzen der Konfliktbehandlung abgrenzen.
S. 88 - 91, Kaleidoskop
Lehren und Lernen: zwei Seiten der Mediationsmünze – oder: worin besteht die Bildung in der Mediation?
Meine These lautet: KonfliktpartnerInnen und VermittlerInnen sind im Mediationskontext immer zugleich Lehrende und Lernende. Lernen und Lehren werden aber in der Vermittlungsarbeit selten als ausdrückliche Ziele deklariert. Im Artikel gehe ich den Fragen nach, was das Wesentliche des Lernens in der Mediation ausmacht und wie gelehrt und gelernt wird. Die KontrahentInnen versuchen zu verstehen und wollen auch verstanden werden: Der eine lernt, der andere lehrt. Immer wieder geht es um die Erkennung und Erschaffung neuer Bilder und Zusammenhänge. Dieser Vorgang wird durch die Vermittlung – die ein Lernen und Lehren der MediatorInnen bedingt – ermöglicht. Zudem führt dieser Prozess zum Begreifen, dass die Wahrnehmung der Wirklichkeit sich ständig verändert, und dass die KonfliktpartnerInnen an dieser Veränderung mitverantwortlich beteiligt sind. Und dies möchte ich als explizite Lernziele von Mediationen vorschlagen.
In Deutschland dürfen MediatorInnen mit Blick auf das deutsche Rechtsberatungsgesetz – mit Ausnahme der AnwaltsmediatorInnen und einiger weniger privilegierter Personengruppen und Behörden – die Parteien in Rechtsstreitigkeiten nicht rechtlich beraten. Ob ein solcher privilegierter Schutz berufsständischer Interessen dauerhaft und insbesondere im Hinblick auf das europäische Recht Bestand haben wird, mag dahinstehen. Im folgenden Beitrag geht es deshalb nicht um den in Deutschland geführten rechtsdogmatischen Streit, ob Mediation als Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) zu qualifizieren ist, beziehungsweise welche Ausnahmetatbestände gegebenenfalls zutreffen. Die Diskussion der Frage, ob MediatorInnen das Recht brauchen, soll vielmehr fachlich-methodischen Kriterien folgen und einige für die Praxis der Mediation hilfreiche Orientierungen geben.
Die „Gesamtkonferenz“ ist eine Übungssequenz in drei Schritten zur Implementierung von Schulmediation und Bestandteil der Ausbildung von SchulmediatorInnen. Die Autorin beschreibt das Vorgehen und legt unter anderem dar, wie dabei mediatives Denken (Empathie, Bedürfnisse erkunden usw.) zum Tragen kommt.
S. 102 - 104, Interview
Wie aus einem Abendessen eine internationale Mediation wird (Teil 2)
S. 105 - 106, KonfliktKultur Bibliothek
Christopher W. Moore ; The Mediation Process. Practical Strategies for Resolving Conflict.
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