Wirtschaftliche Konflikte, d.h. Konflikte darüber, wer wem was schuldet, werden normalerweise durch Verhandeln gelöst. Wenn Verhandeln als Konfliktlösungsmethode in der Wirtschaft nicht funktioniert, liegt es meist nicht daran, dass den Beteiligten Verhandlungs-Know-how oder erforderliches Spezialwissen fehlen. Meist liegt es daran, dass das vorhandene Wissen und Können für die Parteien nicht mehr zugänglich ist, weil den Beteiligten eine andere Ressource abhanden gekommen ist: Konstruktive Kommunikation und Kooperation. Hier liegt ein großes Potential für Wirtschaftsmediation.




- ISSN Online: 2309-7515
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Inhalt der Ausgabe
S. 10 - 13, Schwerpunkt: Mediationsmodelle
Modelle der Mediation: Vielfalt bedeutet nicht Beliebigkeit.
Ausgehend von einer kritischen Diskussion eines verbreiteten „Standardmodells“ wird zunächst die Vielfalt praktizierter Modelle der Mediation und die Vielfalt von Modellbewertungen durch MediatorInnen aufgezeigt. In einem professionalisierten Berufsfeld ist Vorsorge zu treffen, dass die Modellvielfalt nicht Beliebigkeit der Anwendung bedeutet. Benötigt werden Erkenntnisse, welche Modellvariante in welchen Konfliktfällen, in welchen sozialen Konstellationen, bei welchen Zielen u.a.m. angebracht ist. Entsprechendes Wissen ist aus Verlaufs- und Ergebnisevaluationen zu gewinnen.
S. 14 - 18, Schwerpunkt: Mediationsmodelle
Modelle von Mediation: Orientierung beim Navigieren in unbekannten Gewässern
Da die einzige Gewissheit, die die in der Praxis stehenden MediatorInnen haben, darin besteht, dass jede Mediation ein Navigieren in unbekannten Gewässern mit unvorhersehbaren (Un-)Tiefen, Kontexten und eigengesetzlichen Prozessdynamiken sein wird , , ist die vertiefte Auseinandersetzung mit der eigenen Wirkung in den Prozess von zentraler Bedeutung. Die Kenntnis der verschiedenen Modelle von Mediation können MediatorInnen zu Übersicht, reduziertem Stressempfinden und differenzierter Reflexion verhelfen.
S. 19 - 23, Schwerpunkt: Mediationsmodelle
Mediation und Prozessethik Das „Klagenfurter Modell“
Bezug nehmend auf einen Artikel von L. Montada (siehe unten) verfolgt der Aufsatz die Absicht, Wege zur „Entindividualisierung“ von Konflikten aufzuzeigen. Herangezogen wird zu diesem Zweck unser „Klagenfurter prozessethisches Modell“, das auch kurz dargestellt wird. Dieses versucht, die Ursachen von Konflikten in notwendigen Widersprüchen aufzusuchen, Reaktionsformen zu beschreiben, Lösungsformen aufzuzeichnen sowie Lösungsantworten zu identifizieren. Da in Konflikten sehr oft Normen und Normenerwartungen eine große Rolle spielen – dies auch im Artikel von L. Montada – widmet sich der Aufsatz insbesondere diesem Themenbereich. Normen werden als Antworten auf vorangegangene Konflikte verstanden. Liegen Normen gegenseitig in Konflikt, empfiehlt sich daher, auf die ihnen zugrunde liegenden Widersprüche zu rekurieren.
Dieser Essay befasst sich kritisch mit der verbreiteten Sicht, dass Mediation ein nicht-direktives, nur unterstützendes (im englischen Originaltext „facilitative“), auf die Interessen der Konfliktparteien orientiertes Verfahren sei. Mit zwei unterschiedlichen Entwicklungstrends und sechs unterschiedlichen Mediationsmodellen wird die wachsende Kluft zwischen Politik und Praxis aufgezeigt, konkret die Kluft zwischen der Mediationsausbildung und der Akkreditierung von MediatorInnen, bei der dieses Verfahrensmodell privilegiert ist, und der Entwicklung vielfältiger Mediationsverfahren, die diesem Modell nicht entsprechen. Diese Kluft kann bedenkliche Implikationen für die Praxis hinsichtlich der professionellen Standards von MediatorInnen und ihrer Haftungsverantwortlichkeit haben. Sie wirft auch Fragen hinsichtlich der Effizienz von Ausbildungen und von Akkreditierungskriterien auf. Die Probleme werden mit Fallbeispielen aus verschiedenen Ländern illustriert.
S. 28 - 33, Schwerpunkt: Mediationsmodelle
„Nie wieder Mediation!“ Beschwerden gegen Mediation in den Niederlanden
In den Niederlanden werden die meisten MediatorInnen durch das NMI (Verein „Niederländisches Mediations-Institut“) zertifiziert. Weil sie danach an den Verhaltenscodex dieses Vereins gebunden sind, können sich KlientInnen an das NMI wenden, wenn sie gegen eine Mediation Beschwerden erheben. Die Abwicklung erfolgt dann nach dem NMI-Reglement aus 2001 bzw. der späteren Neufassung 2009.
Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit dem BaySchlG, welches seit dem 1. Mai 2000 in Bayern in Geltung steht. Seither ist die Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klage beim Amtsgericht in bestimmten Fällen vom vorherigen Versuch einer außergerichtlichen obligatorischen Schlichtung abhängig. Zu Beginn des Artikels wird ein Blick auf den § 15a EGZPO, welcher die bundesrechtliche Grundlage für das BaySchlG bildet, geworfen. Neben einer Übersicht über den Regelungsbereich des BaySchlG wird zudem untersucht, inwiefern sich das durch das BaySchlG vorgesehene Verfahren der Schlichtung von einem Mediationsverfahren unterscheidet.
S. 38 - 43, Weiterer Beitrag
Transaktionsanalytisches Konflikt-Coaching mit einer Konfliktpartei
In der Mediation wird mit den verschiedenen Konfliktparteien direkt gearbeitet. Dennoch ist es oftmals nötig, dass ein/eine Coach mit der einen oder anderen Partei (der/dem Coachee) einzeln arbeitet, um erstarrte Positionen in Bewegung zu kriegen. Konflikt-Coaching ersetzt nicht die eigentliche Mediation, sie kann aber als Vorbereitung zu einer Mediation, als Caucus und/oder als Ergänzung im laufenden Prozess genutzt werden. In diesem Beitrag werden aus Sicht der Transaktionsanalyse (TA) typische Zugänge zu Einzelgesprächen beschrieben und deren Chancen und Gefahren vor dem Hintergrund allgemeiner Coaching-Gespräche diskutiert, wie sie der Autor als Coach und Lehr-Coach in vielen Jahren geführt hat.
In Unternehmen ist man ebenso wie in Behörden zunehmend gefordert, sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Wie ein Wandlungsprozess gelingen kann, wird vielfach unter dem Stichwort „Change Management“ diskutiert. Bieten sich dabei auch Optionen für Mediation? Worauf ist gegebenenfalls zu achten? Der Beitrag stellt ein vergleichsweise selten behandeltes Arbeitsfeld vor und gibt einige Hinweise für die Mediationspraxis.
Dr. Hildegard Goss-Mayr begann als 23-jährige für den Internationalen Versöhnungsbund (IVB, International Fellowship of Reconciliation – IFOR) an der Ost-West Verständigung zu arbeiten. Später wirkte sie an der Friedenslobbyarbeit beim II. Vatikanischen Konzil in Rom, an der Förderung lateinamerikanischer Initiativen gewaltfreier Veränderung, der Schulung für den friedlichen Befreiungskampf auf den Philippinen und der Begleitung von Menschenrechts- und Gewaltfreiheitsgruppen auf Madagaskar und im frankophonen Afrika mit. Sie ist Autorin mehrerer Bücher, Ehrenpräsidentin des Internationalen Versöhnungsbundes, wurde dreimal für den Friedensnobelpreis nominiert und lebt in Wien.
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