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Heft 10, Oktober 2022, Band 70

OEBA

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Inhalt der Ausgabe

  • Newsline

    S. 699 - 715, Newsline

    Franz Rudorfer
  • Aufsichtsrecht und Risikomanagement

    S. 716 - 717, Neues in Kürze

    Dominik Damm
  • Folgt ein heißer Herbst auf einen heißen Sommer?

    S. 718 - 718, Börseblick

    Thomas Neuhold
  • Sanierungs- und Restrukturierungsrecht – quo vadis?

    S. 719 - 734, Abhandlung

    Karl Wörle

    Die für Banken - als Key Stakeholder in Unternehmenssanierungen - bedeutsame EU-Restrukturierungsrichtlinie beruht im Wesentlichen auf dem US-amerikanischen Chapter-11-Reorganisationsverfahren. Charakteristisch für das Chapter 11 ist sein privatautonomes Paradigma, das sich international immer mehr durchsetzt und dem Deutschland bereits seit Jahrzehnten folgt. In Österreich sind IO und nun auch die ReO (als Richtlinienumsetzung) hingegen stärker gerichtsorientiert. Dieser Beitrag analysiert rechtsökonomisch, wie Privatautonomie und Regulierung hierzulande effizienter austariert werden könnten.

  • KI-Regulierung für Kreditscoring und Bonitätsbewertung

    S. 735 - 743, Abhandlung

    Jeannette Gorzala

    Parallel zur Überleitung in digitale Kanäle werden umfangreiche Datenbanken aufgebaut. Darauf aufbauend können durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) Dienstleistungen personalisiert und Wettbewerbsvorteile erzielt werden. Gleichzeitig ist der Zugang zu Finanzierung eine wesentliche Dienstleistung der privaten Daseinsvorsorge. Ein systematischer und automatisierter Ausschluss von Personen vom Finanzierungsmarkt durch die Verwendung von KI-Systemen für Kreditscoring und Bonitätsbewertung stellt ein bedeutendes Risiko dar. Als weltweit erstes rechtliches Rahmenwerk veröffentlichte die EU-Kommission im April 2021 den Entwurf des Gesetzes über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act, AIA), um bestimmte Anwendungsfelder für KI risikobasiert zu regulieren. Die Implikationen des AIA, speziell für Kreditinstitute im Bereich Kreditscoring und Bonitätsbewertung in einem europäischen Überblick, sind Gegenstand dieses Beitrags.

  • Gesetzliche Stundung und Kreditrisiko

    S. 744 - 755, Berichte und Analysen

    Lukas Herndl

    Das objektive Recht ordnet an verschiedenen Stellen Stundungsmaßnahmen zugunsten von Rechtsträgern an, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden. Die geringe Regelungsdichte dieser Bestimmungen und die Heterogenität ihrer Erscheinungsformen führen dabei oft zu Unklarheiten über Rechtsfolgen. Dies gilt insb für die Auswirkungen auf Sicherheiten, die für die gestundeten Verbindlichkeiten bestellt wurden. Ihr weiteres Schicksal entscheidet darüber, ob der Kreditgeber die aus der krisenbedingten Stundung erwachsende wirtschaftliche Belastung auf den Sicherheitengeber abwälzen kann. Der vorliegende Beitrag illustriert diese Problematik und schlägt Lösungsansätze vor.

  • Was ist eigentlich … Business Development?

    S. 756 - 757, Berichte und Analysen

    Claudia Klausegger / Ewald Judt
  • EuGH C-383/18 Lexitor: keine richtlinienkonforme Auslegung von § 16 VKrG aF & neue Judikatur zu Verzugsfolgen.

    S. 758 - 766, Rechtsprechung des OGH

    Matthias Pendl / Fabian Liebel / Sebastian Schwamberger / Markus Kellner

    §§ 6, 7, 8, 879, 1000, 1330, 1336 ABGB; § 6 KSchG; §§ 16, 29 VKrG. Die Vereinbarung von höheren Verzugszinsen als 4% pa gemäß § 1000 ABGB hat den Charakter einer Vertragsstrafe. Der Ersatz von weiteren Schäden (neben der Vertragsstrafe) muss in Verbraucherverträgen gemäß 1333 Abs 3 ABGB im Einzelnen ausgehandelt werden.

    Die Bestimmung des § 16 Abs 1 aF VKrG ist auch nach der Entscheidung des EuGH C-383/18 Lexitor dahin auszulegen, dass laufzeitunabhängige Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung nicht zu reduzieren sind. Die in § 29 Abs 12 VKrG statuierte Beschränkung der Rückwirkung der neuen Fassung des § 16 Abs 1 VKrG auf bestimmte Altfälle ist nicht verfassungswidrig.

  • Erste Rsp: Aktivlegitimation des Verbrauchers für Schadenersatzansprüche wegen UWG-Verstößen!

    S. 767 - 771, Rechtsprechung des OGH

    Martin Winner / Fabian Liebel / Veronika Treitl / Markus Kellner

    §§ 1295, 1311 ABGB; §§ 1, 2 UWG. Auch ein Verbraucher, der ein Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden ist, hat Schadenersatzansprüche nach dem UWG gegen den unlauteren Wettbewerber.

  • Klauselentscheidung zu Zustimmungsfiktionen nach EuGH C-287/19 VKI/Denizbank.

    S. 771 - 775, Rechtsprechung des OGH

    Fabian Liebel / Markus Kellner

    § 879 ABGB; § 6 KSchG; §§ 48, 50 ZaDiG 2018. Eine Zustimmungsfiktionsklausel für Rahmenverträge über Zahlungsdienste muss für eine transparente Darstellung der Rechtslage den Kunden darauf hinweisen, dass der Änderungsvorschlag des Zahlungsdienstleisters einen konkreten Zeitpunkt der Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen umfassen muss.

  • Rsp-Änderung: Verfahrensunterbrechung nach § 7 IwO bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.

    S. 775 - 776, Rechtsprechung des OGH

    Fabian Liebel / Markus Kellner

    § 7 IO. Gemäß § 7 Abs 1 IO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten unterbrochen, in denen der Schuldner Kläger oder Beklagter ist. Das gilt auch für die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung.

  • FX-Kredit: ausreichende Bestimmheit des FX-Betrags.

    S. 776 - 777, Rechtsprechung des OGH

    Fabian Liebel / Markus Kellner

    §§ 869, 879, 883, 907b ABGB; § 6 KSchG; § 2 VKrG. Für die Beurteilung, ob eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots vorliegt und deshalb kein Kreditvertrag zustande kam, ist darauf abzustellen, ob die Höhe der in Euro ausgedrückten Kreditsumme im Hinblick darauf, dass ein Kredit in CHF gewährt werden soll, ausreichend bestimmt ist. Ob das (anfänglich) der Fall war, kann dahinstehen, wenn dem Kreditnehmer die Konditionen, die Kreditsumme in CHF und der Kurs, zu dem der Geldwechsel (von CHF in Euro) erfolgte, schon im ersten Kontoauszug offengelegt wurden und der Kreditnehmer dies nicht beanstandete.

  • Zum Sanierungsplanantrag bei Verurteilung wegen betrügerischer Krida.

    S. 777 - 779, Rechtsprechung des OGH

    Fabian Liebel / Markus Kellner

    §§ 141, 147, 201, 211 IO; § 156 StGB. Nach § 141 Abs 2 Z 2 IO ist ein (wirtschaftlicher) Zusammenhang zwischen den der strafgerichtlichen Verurteilung des Schuldners wegen betrügerischer Krida zugrundeliegenden Handlungen und dem zur Insolvenzeröffnung führenden Vermögensfall zu verlangen. Die Verurteilung des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer insolventen GmbH wegen betrügerischer Krida schlägt auf das Folgeinsolvenzverfahren über das Vermögen des Straftäters durch.

  • Regress unter Mitbürgen: GmbH beim Gesellschafter.

    S. 779 - 780, Rechtsprechung des OGH

    Fabian Liebel / Markus Kellner

    §§ 896, 1199, 1356 ABGB; § 14 IO. Gesellschaftsverhältnisse der Solidarschuldner untereinander können „besondere Verhältnisse“ iSd § 896 ABGB begründen.

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