Die neue EBA-Leitlinie EBA/GL/2022/14 zu den IRRBB- und CSRBB-Anforderungen im Bankbuch sowie das in Konsultation befindliche EBA-Dokument EBA/ CP/2023/01 zur Erweiterung der CoRep-Meldung um IRRBB-relevante Informationen schließen die Umsetzung der BCBS-#368-Standards ab.
In der EBA-Leitlinie werden punktuelle Erweiterungen hinsichtlich der IRRBB-Messung beschrieben. Insbesondere die Definition des zinssensitiven Ergebnisses sowie Modellierungsannahmen für relevante IRRBB-Parameter/-Modelle stehen im Fokus der Aufsicht. Zudem werden in der EBA/ RTS/2022/10 die Anforderungen an den periodischen Ausreißertest erläutert. In Bezug auf CSRBB wurden die Vorgaben im Vergleich zur vorherigen EBA-Leitlinie EBA/ GL/2018/02 umfassend konkretisiert. Neben der Definition einzubeziehender Produkte ist insbesondere der Aufbau einer barwertigen und periodischen CSRBB-Messung aufsichtsrechtlich gefordert. Die zukünftige CoRep-Meldung soll bezüglich IRRBB deutlich detaillierter und umfangreicher erfolgen. Dabei stellen die hohen Anforderungen an die Datenverfügbarkeit sowie den individuellen Portfolioschnitt für das Reporting zentrale Komplexitäts- und Aufwandstreiber dar.