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OEBA

Heft 8, August 2021, Band 69

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Inhalt der Ausgabe

S. 511 - 528, Newsline

Rudorfer, Franz

Newsline

S. 529 - 530, Neues in Kürze

Damm, Dominik

Aufsichtsrecht und Risikomanagement

S. 531 - 531, Börseblick

Wögerbauer, Alois

Börse Wien ist Value pur

S. 532 - 546, Abhandlung

Mauser, Stefan/​Möbius, Christian

Möglichkeiten und Grenzen der Optimierung eines Aktienportfolios mittels Beimischung von Hedgefonds

In dieser Studie werden die risikoadjustierte Performance sowie die Portfoliooptimierungsfähigkeiten von geschlossenen, für Neuinvestoren geöffnete und UCITS Hedgefonds untersucht und mit einem klassischen Aktienportfolio, repräsentiert durch den MSCI World, verglichen. Hierzu wurden verschiedene Performancekennzahlen ermittelt und analysiert. Ebenfalls wurden eine Korrelationsanalyse sowie unterschiedliche Portfoliooptimierungen durchgeführt. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom 30.9.2004 bis zum 30.4.2020. Die Ergebnisse zeigen, dass UCITS Hedgefonds als adäquates (reguliertes) Substitut für eine Hedgefondsinvestition angesehen werden können. Des Weiteren kann ein traditionelles Aktienportfolio mittels Beimischung von UCITS Hedgefonds optimiert werden.

S. 547 - 555, Berichte und Analysen

Waschbusch, Gerd/​Kiszka, Sabrina/​Merz, Jan

Einsatz von Smart Contracts in der Finanzbranche

Die Blockchain-Technologie besitzt das Potenzial, die Finanzbranche grundlegend zu verändern. Vor allem Smart-Contracts, also digitalisierte Verträge, die hinterlegte Regeln automatisch überwachen und definierte Aktionen bei Vorliegen eines bestimmten Ereignisses selbstständig ausführen können, sind dazu in der Lage, viele standardisierte Prozesse und Produkte in Zukunft effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Vor diesem Hintergrund untersucht dieser Beitrag einige mögliche Einsatzfelder von Smart Contracts in der Finanzbranche.

S. 556 - 564, Berichte und Analysen

Kruse, Oliver/​Winter, Jens

Vorvertragliche Nachhaltigkeitsinformationen

Im Nachlauf zur Finanzkrise wurden auf europäischer Ebene verschiedene Arten von Kurzinformationsblättern entwickelt, die dem Anleger vor Kauf eines Finanzproduktes auszuhändigen sind. Durch das Bereitstellen von anlegerrelevanten Informationen sollen sie dem Kleinanleger eine fundierte Investitionsentscheidung ermöglichen. Diese auch als „Beipackzettel“ bezeichneten Dokumente sind seit ihrer Einführung hinsichtlich ihres Verbrauchernutzens bis heute umstritten. Im Zuge der Forcierung eines nachhaltigen europäischen Finanzsystems sind künftig vor Vertragsabschluss zusätzlich Nachhaltigkeitsinformationen in standardisierter Form gegenüber dem Anleger offenzulegen. Basierend auf 14 Experteninterviews untersuchen die Autoren, inwieweit diese „Beipackzettel“ geeignet sind, zu einer fundierten Anlegerentscheidung beizutragen.

S. 565 - 566, Berichte und Analysen

Judt, Ewald/​Klausegger, Claudia

Was ist eigentlich … Agiles Management?

S. 567 - 572, Rechtsprechung des OGH

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian/​Harnoncourt, Maximilian/​Riel, Stephan

Erste Entscheidung des insolvenzrechtlichen Fachtsenats zu § 149 IO.

§ 149 IO. Aus § 156a Abs 1 IO ist abzuleiten, dass die „Begrenzung“ der gesicherten Forderung nach § 149 Abs 1 Satz 2 IO zunächst nur eine Hemmung des Anspruchs des gesicherten Gläubigers bewirkt, die zur Abweisung seiner Pfandklage und gegebenenfalls zum Erfolg der Oppositionsklage des Schuldners führt. Eine Löschung des Pfandrechts ist demgegenüber erst dann möglich, wenn die dem Pfandgläubiger zustehende Quote zur Gänze erfüllt ist. Denn erst damit steht fest, dass die durch den Sanierungsplan herbeigeführten „Begünstigungen“ des Schuldners, zu denen auch die Begrenzung der gesicherten Forderung nach § 149 Abs 1 Satz 2 IO gehört, nicht mehr wegfallen können. Auch in Bezug auf die Löschung ist aber unerheblich, ob vorrangig sichergestellte Forderungen beglichen wurden oder nicht.

S. 572 - 578, Rechtsprechung des OGH

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zum Auskunftsrecht des Gerichtskommissärs bei Kleinbetragssparbüchern.

§§ 145, 145a, 148 AußStrG; §§ 31, 32, 38 BWG; § 5 FM-GwG. Eine Berufung der Bank auf das Bankgeheimnis ist gemäß § 38 Abs 2 Z 3 BWG gegenüber dem Gerichtskommissär und dem Abhandlungsgericht grundsätzlich ausgeschlossen. Daraus folgt, dass nur dann keine Auskunftspflicht über Kleinbetragssparbücher besteht, wenn ein Bankkonto oder eine Spareinlage unzweifelhaft nicht dem Nachlass zuzuordnen ist. Andernfalls ist die Bank zur Auskunft verpflichtet, wovon jedenfalls Angaben über Kontonummer und Kontensaldo umfasst sind.

S. 572 - 572, Rechtsprechung des OGH

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zum Auskunftsanspruch über Kleinbetragssparbücher.

§§ 31, 32, 38 BWG. Für das Begehren auf Auskunftserteilung über ein Kleinbetragssparbuch ist es erforderlich, dass der Erblasser im Todeszeitpunkt Urkundeninhaber war oder über einen die Urkunden ersetzenden Gerichtsbeschluss nach § 13 KraftloserklärungsG verfügte.

S. 578 - 580, Rechtsprechung des OGH

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Bankgarantie mit Effektivklausel als Sicherungsmittel iSd § 1170b ABGB?

§ 1170b ABGB. Eine Bankgarantie mit Effektivklausel ist zwar nicht jedenfalls als Sicherungsmittel iSd § 1170b ABGB ungeeignet, jedoch dann, wenn ihre Inanspruchnahme durch den Werkunternehmer durch ein für ihren Abruf aufgestelltes Erfordernis ungebührlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.

S. 580 - 583, Rechtsprechung des OGH

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Aufklärung über Innenprovisionen vor Inkrafttreten des WAG 2007.

§§ 1292, 1293, 1295, 1298 ABGB. Eine Aufklärungspflicht über Innenprovisionen bestand schon vor Inkrafttreten des WAG 2007 (mit 1.11.2007). Über diese ist gesondert aufzuklären, wenn der Anleger nicht davon ausgehen muss, ein Anlageberater werde zusätzlich noch Zahlungen von dritter Seite erhalten.

S. 583 - 585, Rechtsprechung des OGH

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Klauselentscheidung zu Zahlungsdienste-AGB.

§ 879 ABGB; § 6 KSchG; §§ 4, 57, 67 ZaDiG 2018. Klauselentscheidung zu Zahlungsdienste-AGB.

S. 586 - 587, Rechtsprechung des OGH

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Nichtdurchführung von Überweisungsaufträgen durch die Bank.

Z 12, 31 AGB; §§ 15a, 39 GmbHG; § 58 ZaDiG. Nach Z 31 AGB muss sich die Vertretungsbefugnis für Verfügungen über das Konto aus dem Gesetz ergeben oder eine ausdrückliche und schriftliche Spezialvollmacht vorliegen. Generalversammlungsprotokolle erfüllen weder die eine noch die andere Voraussetzung, wenn - wie hier - mangels festgestellten oder anerkannten Beschlussergebnisses von keinem zustande gekommenen Beschluss auszugehen ist.

S. 587 - 587, Rechtsprechung des OGH

Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Keine Gesamtnichtigkeit eines FX-Kreditvertrags bei Nichtigkeit einzelner Klauseln.

§§ 879, 907b, 991, 1000 ABGB; § 6 KSchG. Hat ein FX-Kreditnehmer seine Zahlungen in der vereinbarten Fremdwährung zu leisten, muss er sich diese zuvor beschaffen. Entfiele jene Klausel, in der bestimmt wird, dass der Kreditnehmer seine Zahlungen anstatt in Fremdwährung auch in Euro leisten kann, so bliebe es dabei, dass die Zahlungen in Fremdwährung zu erfolgen haben. Der Kreditvertrag wäre auf dieser Basis zu erfüllen und könnte ohne die unwirksame Klausel fortbestehen, weshalb keine Gesamtnichtigkeit des Vertrags eintritt.

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